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Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Wichtige Informationen für Transportunternehmen zum Jahresende!
- Viele Transportunternehmen sind derzeit verunsichert:
- Insbesondere im November und Dezember trudeln Mitteilungen über Beitragserhöhungen der Nutzfahrzeugversicherung ein.
- Diese Anpassungen werfen Fragen zum Kündigungsrecht auf, insbesondere zur regulären Kündigungsfrist (bis zum 30. November).
Ein wichtiger Punkt, den viele Halter von Nutzfahrzeugen nicht kennen: Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Worauf Versicherte achten müssen:
- Eine Kündigung ohne neue Versicherungszusage birgt jedoch Risiken, insbesondere bei LKW- und Sattelzugmaschinen-Versicherungen.
- Da der Betrieb eines solchen Fahrzeugs potenziell hohe Haftungsrisiken birgt, werden diese von den Versicherern in der Regel erst nach einer detaillierten Überprüfung des Schadenverlaufs und der Betriebsrisiken akzeptiert.
- Viele Versicherer können kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel Anfragen nicht mehr qualifiziert bearbeiten.
Zeit ist zu knapp:
In vielen Fällen reicht deshalb den Transportunternehmen die Zeit nicht, eine andere Versicherung zu finden, die ab dem 1. Januar die Deckung sicherstellt.
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