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Ja, wenn du die Führerscheinklasse C / CE benötigst, um deinen Beruf auszuüben, kannst du bestimmte Kosten unter Umständen von deinem Arbeitgeber oder beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen!
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, abhängig davon, ob die Ausbildung als beruflich bedingt anerkannt wird und wie du die Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.
Rückerstattung durch den Arbeitgeber! Gesetzliche Grundlage:
- Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (§ 80) ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für Aus- und Fortbildung zu tragen, wenn diese für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
- Dazu zählen auch die notwendigen Module für den Führerschein C / CE, wenn dieser für die Arbeit erforderlich ist.
- In der Praxis wird dies häufig durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.
- Es gibt auch den Fall, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, aber eine Rückzahlungsklausel im Falle einer Kündigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums einführt.
Steuerliche Absetzbarkeit beim Lohnsteuerjahresausgleich! Berufsausbildungskosten:
- Wenn der Führerschein C / CE für die Ausübung deines Berufsausübung notwendig ist, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben (§ 9 EStG).
- Das betrifft auch die fünf Module, die für die Schulung und Prüfung notwendig sind.
- Du kannst die Fahrstunden, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrmaterial und Anmeldegebühren als Werbungskosten geltend machen.
- § 9 EStG (Einkommensteuergesetz) regelt die Werbungskosten und besagt, dass alle Kosten, die beruflich bedingt sind, abgesetzt werden können.
- Du solltest die Belege für die Ausgaben sorgfältig aufbewahren, um sie nachweisen zu können.
Ausnahmen:
- Wenn du den Führerschein für private Zwecke machst und keine berufliche Notwendigkeit besteht, kannst du die Kosten nicht absetzen.
Mögliche weitere Optionen! Weiterbildungskosten als Sonderausgaben:
- In manchen Fällen, besonders wenn du den Führerschein auf eigene Kosten machst, können die Ausgaben auch als Sonderausgaben abgesetzt werden, falls sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Hier sind jedoch die Anforderungen strenger:
- § 4 (9) EStG (Abzugsfähigkeit von Fortbildungs- und Ausbildungskosten) beschreibt, wie Weiterbildungskosten abgesetzt werden können, wenn sie zur Sicherung oder Verbesserung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
Zusammenfassung:
Arbeitgeber:
- Möglicherweise übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten, wenn der Führerschein beruflich notwendig ist.
Steuererklärung:
- Du kannst die Kosten als Werbungskosten nach § 9 EStG in der Steuererklärung angeben, wenn sie direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
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Ist doch immer wieder interessant, such wenn ich beruflich nicht mehr tätig bin, etwas zuerfahrrn.